Platzsystem (Private Unfallversicherung)

Verteilung der in einer Kraftfahrt-(Insassen-)Unfallversicherung vereinbarten Versicherungssumme auf die im Fahrzeug verfügbaren Sitzplätze. Damit hat jeder Insasse bei einem Unfall Anspruch auf die Versicherungssumme geteilt durch die Anzahl der Plätze. Hiervon kann der Platz des Fahrzeuglenkers ausgenommen werden.

Beispiel:

Für ein Fahrzeug besteht eine Insassen-Unfallversicherung nach dem Platzsystem mit den Versicherungssummen:

Todesfall: 10.000 EUR

Invaliditätsfall: 20.000 EUR

Es kommt zu einem Unfall. Zum Unfallzeitpunkt sitzen drei Personen im Fahrzeug, von denen zwei schwer verletzt werden und eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung in Höhe von 20 Prozent zurückbehalten. Die Entschädigung für die beiden verletzten Personen beträgt:

Invaliditätsfallssumme 20.000 EUR × 20 Prozent Invaliditätsgrad = 4.000 EUR Entschädigungsleistung für jede der beiden verletzten Personen.

Weiterführende Links

Pauschalsystem (Private Unfallversicherung)

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