Private studentische Krankenversicherung (Private Krankenversicherung)
Tarifart der Privaten Krankenversicherung (PKV).
Studenten sind bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters versicherungspflichtig, maximal bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Danach können sie entweder freiwillig in der GKV verbleiben, wenn sie zuvor ununterbrochen zwölf Monate lang dort versichert waren, oder alternativ eine private Krankenversicherung abschließen.
Studenten zahlen einheitliche Beiträge in bestimmten Altersstufen. Gegen zusätzlichen Beitrag können Ehegatten und Kinder mitversichert werden, soweit diese nicht über eigene Ansprüche an die Gesetzliche Krankenversicherung verfügen.