Provisionsabgabe - BaFin
Die BaFin ist ermächtigt, Provisionsabgaben zu untersagen und hat davon zum Beispiel mit der "Verordnung über das Verbot von Sondervergütungen und Begünstigungsverträgen in der Schadenversicherung" Gebrauch gemacht. Dadurch sind mittelbare wie unmittelbare Zuwendungen und Leistungen an den Versicherungskunden, insbesondere die Abgabe von Provisionen, untersagt. Damit wird insbesondere ein unlauterer und unseriöser Wettbewerb unter Versicherungsvermittlern und die Ungleichbehandlung von Kunden in einheitlich kalkulierten Tarifen verhindert.