Provisionshaftung

Wird die Abschlussprovision (AP) oder Courtage für einen vermittelten Versicherungvertrag dem Versicherungsvermittler sofort in voller Höhe gutgeschrieben, so steht diese nach den Vorgaben der Aufsichtsbehörde noch für eine bestimmte Zeit unter dem Vorbehalt der Rückforderung.  Die Provision/Courtage ist grundsätzlich erst verdient, wenn die Versicherungdbeiträge für die im Vermittlervertrag vereinbarte Haftungszeit erfüllt ist. Wird ein Vertrag vorzeitig aufgelöst, wird die AP anteilig zurückbelastet. 

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