Regelaltersrente (Gesetzliche Rentenversicherung)

Versicherte erhalten die Regelaltersrente, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.

Die Regelaltersgrenze erreichen vor 1947 Geborene mit Vollendung des 65. Lebensjahres.

Für Versicherte, die in der Zeit 1. Januar 1947 bis zum 31. Dezember 1963 geboren sind, wird die Regelaltersgrenze stufenweise auf die Vollendung des 67. Lebensjahres angehoben.

Wer seine Regelaltersrente trotz erfüllter Wartezeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch nimmt, erhält einen Zuschlag und damit eine höhere Rente. Bei rechtzeitigem Antrag beginnt die Regelaltersrente mit dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 99 SGB VI).

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Altersrente (Gesetzliche Rentenversicherung)

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