Rentenstaffel (BU)
Üblicherweise findet sich in § 1 der jeweiligen Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-(zusatz)versicherung eine exakte Leistungsbeschreibung dessen, wann BU vorliegt. Hiernach ist der Versicherer zur BU-Rentenzahlung und zur BU-Beitragsbefreiung im Leistungsfall gegenüber dem Kunden entsprechend verpflichtet.
Grundsätzlich werden zwei Leistungsformen unterschieden, nämlich die Pauschal- und Staffelregelung. Dabei gilt die Pauschalregelung als die bekanntere Form.