Risiko-Zuschlag
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Ein Risiko-Zuschlag wird im Allgemeinen in Prozent der Versicherungssumme angesetzt. Er richtet sich nach dem Grad der gefahrerhöhenden Umstände. Indirekt wird ein Risiko-Zuschlag auch dadurch erhoben, dass bei Eintritt des Versicherungsfalls innerhalb der ersten Versicherungsjahre (3, 5, 10 Jahre) eine Staffelung der Versicherungssumme vereinbart wird.
Quellenhinweis
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