Sachwalterurteil - Gerichtsurteil
Das BGH-Urteil vom 22.5.1985 (BGH, Urteil v. 22.5.1985, IV ZR 190/83), hat bis heute gültige Grundlagen der Haftung eines Versicherungsmaklers für die Folgen seiner Beratungstätigkeit geschaffen, die erst mit der VVG-Reform in die Gesetzgebung einfließen sollen. Die Haftung des Maklers ist danach weitgehend und wird durch eine Beweislastumkehr erschwert, das heißt, der Makler muss im Haftungsfall regelmäßig beweisen, dass er keine Falschberatung geleistet hat oder dass selbst bei ordnungsgemäßer Beratung der Schaden nicht zu verhindern gewesen wäre. Zudem hat das Gericht festgestellt, dass ein Makler verpflichtet ist, individuell passenden Versicherungsschutz zu besorgen und dabei auch ausreichend viele Versicherer mit ihren Angeboten in der Auswahl zu berücksichtigen.