Schäden durch Umwelteinwirkung (HV)
Dieser Ausschluss gilt nicht für private Haftpflichtrisiken und für die Produkthaftpflicht, ausgenommen das aufgeführte besondere Umweltprodukthaftpflichtrisiko.
Versicherungsschutz für Schäden durch Umwelteinwirkung (einschließlich des besonderen Umweltprodukthaftpflichtrisikos) wird in der UHV geboten.
Künftig wird ein weiterer zusätzlicher Versicherungsschutz unter Erfassung öffentlich-rechtlicher Ansprüche im Rahmen der Umweltschadenversicherung geboten werden, der aufgrund des neu eingeführten Umweltschadensanierungsgesetzes notwendig wird.