Schadenrückversicherung - nichtproportionale Rückversicherung

Auch nichtproportionale Rückversicherung genannt.

Das Wesen der Schadenrückversicherung ist, dass der Rückversicherer nur dann vom Erstversicherer an Schadenzahlungen beteiligt wird, wenn der einzelne Schaden oder ein Kumulschaden eine bestimmte, vereinbarte Höhe übersteigt. Das Entgelt wird dementsprechend individuell kalkuliert.

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