Schusswaffen
Mitversichert ist nach den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung der erlaubte private Besitz und der Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen. Ausgeschlossen ist jedoch der Gebrauch zu Jagdzwecken, hierfür gibt es die Jagdhaftpflichtversicherung. Ebenfalls ausgeschlossen bleibt die Haftung wegen Gebrauchs der Waffen zu strafbaren Handlungen.