Schusswaffen
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Mitversichert ist nach den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung der erlaubte private Besitz und der Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen. Ausgeschlossen ist jedoch der Gebrauch zu Jagdzwecken, hierfür gibt es die Jagdhaftpflichtversicherung. Ebenfalls ausgeschlossen bleibt die Haftung wegen Gebrauchs der Waffen zu strafbaren Handlungen.
Quellenhinweis
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