Selbstständige mit einem Auftraggeber (Gesetzliche Rentenversicherung)
Selbstständige mit einem Auftraggeber sind seit dem 1.1.99 grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind.