Je nach persönlicher Konstellation kann der Eigenbeitrag abzüglich der Grundzulage und Kinderzulagen dazu führen, dass der Sparer keinen oder nur einen minimalen, eigenen Beitrag zum Altersvorsorgevertrag leistet.
Deshalb ist ein Sockelbetrag im Gesetz festgelegt, der in jedem Fall zu zahlen ist:
- 2002 – 2004: 45 EUR
- ab 2005: 60 EUR (Neuregelung nach AltEinkG)
- Versicherte mit einem Kind
- 2002 – 2004: 38 EUR
- ab 2005: 60 EUR (Neuregelung nach AltEinkG)
- Versicherte mit mehr als einem Kind
- 2002 – 2004: 30 EUR
- ab 2005: 60 EUR
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