Solvency II
Die europäische Kommission hat im Jahr 2001 das Projekt Solvency II gegründet mit dem Ziel, ein einheitliches europäisches Rahmenwerk für die Versicherungsaufsicht festzulegen.
Kern des Projekts ist ähnlich wie bei Basel II die Erweiterung des Risikomanagements, zu dem Versicherungsunternehmen bereits seit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verpflichtet sind. Das dort festgelegte Risikomanagement wird dann auch Teil der Versicherungsaufsicht. Entscheidend wird für die Unternehmen werden, dass sie für die eingegangenen Risiken ein adäquates Risikokapital nachweisen können. Dies spielt insbesondere für Versicherungssparten eine Rolle, in denen besonders langandauernde und garantierte Verpflichtungen eingegangen werden (Lebens-, Krankenversicherungen). Fachleute sagen voraus, dass bei Umsetzung von Solvency II Versicherungstarife und Produkte neu kalkuliert werden müssen.
Als besonders riskant sehen Fachleute im Sachversicherungsbereich die Sparten Haftpflicht, Kredit, Sturm und Transport an. Hingegen wird die Unterlegung mit Risikokapital in den Sparten Unfall oder Kfz eher gering ausfallen können.
Neben der Tarifkalkulation kann Solvency II auch Auswirkungen auf die Produkt- und Sortimentspolitik eines Versicherers haben. Viele Versicherer werden nicht mehr wie in der Vergangenheit grundsätzlich alle Versicherungssparten und gängigen Produkte selbst anbieten können, sondern müssen sich spezialisieren und Produkte von anderen Versicherern zukaufen.