Sozialgerichtsbarkeit (Gesetzliche Rentenversicherung)

Die Sozialgerichtsbarkeit ist die besondere Gerichtsbarkeit für das Sozialrecht. Sie wird durch die Sozialgerichte, Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht ausgeübt. Das Verfahren ist für Versicherte und Rentner in diesen drei Instanzen kostenfrei. Es fallen keinerlei Gerichtsgebühren an. Vor dem Bundessozialgericht müssen Sie sich jedoch vertreten lassen (zum Beispiel durch einen Rechtsanwalt).

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