Stationäre Maschinen

In dieser Sparte sind Maschinen und Anlagen aller gewerblichen und industriellen Betriebe, die nicht ortsveränderlich sind, versicherbar. Anders als bei der betrieblichen Sachversicherung, bei der als sogenannter Sachinbegriffsversicherung die gesamte Betriebseinrichtung bzw. die gesamten Warenvorräte versichert sind, wird die Maschinenversicherung für einzelne, im Versicherungsschein genau definierte Maschinen abgeschlossen. Der Vorteil dieser Regelung ist, dass nur einzelne, z.B. besonders gefährdete Anlagen versichert werden können. Nachteil ist, dass jeder Austausch und jede Erweiterung der Anlage dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden muß.

Zu den versicherten Sachen gehören auch Öl- oder Gasfüllungen von versicherten Transformatoren, Kondensatoren etc., Röhren wie Bildröhren, Röntgen- oder Laserröhren und diejenigen Datenträger, die vom Benutzer nicht austauschbar sind (z.B. Festplatten jeder Art) sowie System-Programmdaten der Maschine.

Nicht versichert sind Hilfs- und Betriebsstoffe (z.B. Brennstoffe, Kühl-, Reinigungs- und Schmiermittel), Werkzeuge aller Art, z.B. Bohrer, Messer, Sägeblätter, Schleifscheiben und dergleichen und außerdem alle Teile, die während der Lebensdauer der Maschine mehrfach ausgewechselt werden müssen, z.B. Roststäbe, Brennerdüsen, Siebe, Filtertüten.

Verschleißteile wie Förderbänder, Seile, Kabel, Ketten sind nur dann versichert, wenn sie infolge eines Schadens an einem anderen Teil der Maschine mit beschädigt werden.

Versicherte Gefahren:

Alle Beschädigungen und Zerstörungen (Sachschäden) durch ein unvorhergesehenes Ereignis, z.B. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Kurzschluss, Überstrom, Überspannung mit oder ohne Feuererscheinung an elektrischen Einrichtungen, Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler, Versagen von Meß-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, Wassermangel im Dampferzeuger, Sturm, Frost, Eisgang, Zerreißen infolge Fliehkraft, Überdruck, Unterdruck.

Nicht versicherte Gefahren und Schäden:

Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten, Krieg, innere Unruhen, Atomenergie, Überschwemmung, Hochwasser, Abnutzung, Rost, Abzehrungen, Diebstahl, Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Flugkörpers. Außerdem sind dem VN bei Vertragsabschluss bekannte Mängel und Schäden, für die ein Dritter als Lieferant, Hersteller oder Händler einzutreten hat, nicht versichert.

Sachen, für die eine Maschinenversicherung besteht, müssen also dennoch über die betriebliche Feuerversicherung mitversichert werden und dort auch summenmäßig berücksichtigt werden!

Versicherungssumme:

Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen, da ansonsten Unterversicherung besteht. Als Versicherungswert ist der jeweils gültige Listenpreis der Maschine im Neuzustand (Neuwert) zuzüglich Versandkosten anzusetzen. Rabatte und Preiszugeständnisse, die man bei der Bestellung der Maschine bekommen hat, bleiben unberücksichtigt, da der Hersteller nach einem Schadenfall, wenn man dringend und schnell eine Ersatzmaschine braucht, wahrscheinlich keine Rabatte mehr geben wird.

Ersatzleistung:

Im Falle eines Teilschadens werden die Reparaturkosten ersetzt. Die Versicherer sind dabei recht großzügig, da auch Mehrkosten für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit ersetzt werden, außerdem Kosten für Expreßfracht. Ersetzt werden auch die Kosten für die Entsorgung der beschädigten Teile. Im Falle eines Totalschadens wird nur der Zeitwert ersetzt. Die Versicherer wollen mit dieser Regelung verhindern, dass eine veraltete Maschine durch einen Schadenfall auf ihre Kosten durch eine moderne ersetzt werden kann.

Beitrag:

Die Beitragssätze hängen von der Art der zu versichernden Maschine ab. Relativ einfache, noch mit viel Mechanik versehene Maschinen wie z.B. Offsetdruckmaschinen sind im allgemeinen preisgünstiger zu versichern als Maschinen, in deren Innenleben hohe Betriebsdrücke herrschen und/oder viel hochkomplizierte Elektronik vorherrscht. Auch von Versicherer zu Versicherer gibt es horrende Unterschiede. Der Forenbetreuer kann aus eigener Erfahrung berichten, dass für die Versicherung einer Autowaschstraße die bei ihm eingegangenen Angebote von einem Jahresbeitrag zwischen 1.000 € und 4.300 € differierten, und das bei identischem Versicherungsumfang!

Zur Ermittlung des Beitrags wird die Versicherungssumme auf einen fiktiven Stand von März 1971 zurückgerechnet und von diesem Stand aus mit dem Beitragssatz und dem Prämienfaktor im Abschlussjahr multipliziert. Dieser Prämienfaktor passt sich jedes Jahr an, so dass bei einer laufenden Maschinenversicherung keine Unterversicherung eintritt.

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