Unterversicherung

Unterversicherung liegt in der Sachversicherung vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Versicherungswert.

Eine Unterversicherung führt zu einem Abzug beim Schadenersatz im gleichen Verhältnis, wie die Versicherungssumme zu niedrig ist. Beim Totalschaden stellt die Versicherungssumme den maximalen Ersatz dar.

Das aktuelle Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sieht eine Kürzung der Entschädigung nur dann vor, wenn die Unterversicherung erheblich ist.

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