Sterbegeld (Gesetzliche Krankenversicherung)
Ehemalige Leistungsart der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Seit 1989 erhielten neu Versicherte keinen Anspruch auf Sterbegeld mehr, seit 2002 ist er ganz entfallen.
Ehemalige Leistungsart der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Seit 1989 erhielten neu Versicherte keinen Anspruch auf Sterbegeld mehr, seit 2002 ist er ganz entfallen.