Tarifgruppen (Kfz)

Folgende Tarifgruppen werden in der Kraftfahrzeugversicherung unterschieden:

  • A: Pkw von landwirtschaftlichen Unternehmen (Kraftfahrthaftpflicht).
  • B (Kraftfahrthaftpflicht und Vollkasko, in Teilkasko beschränkt auf Pkw, Campingfahrzeuge, Krafträder und Leichtkrafträder): Pkw von Beamten und anderen Mitarbeitern von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie unter bestimmten Einschränkungen auch deren Angehörigen.
  • D (Kraftfahrthaftpflicht und Vollkasko, in Teilkasko beschränkt auf Pkw, Campingfahrzeuge, Krafträder und Leichtkrafträder): privatisierte, ehemals öffentlich-rechtliche Banken und Sparkassen, andere privatisierte, ehemals öffentlich-rechtliche Einrichtungen Alle anderen Fahrzeuge und Anhänger.

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