Folgende Tarifgruppen werden in der Kraftfahrzeugversicherung unterschieden:
- A: Pkw von landwirtschaftlichen Unternehmen (Kraftfahrthaftpflicht).
- B (Kraftfahrthaftpflicht und Vollkasko, in Teilkasko beschränkt auf Pkw, Campingfahrzeuge, Krafträder und Leichtkrafträder): Pkw von Beamten und anderen Mitarbeitern von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie unter bestimmten Einschränkungen auch deren Angehörigen.
- D (Kraftfahrthaftpflicht und Vollkasko, in Teilkasko beschränkt auf Pkw, Campingfahrzeuge, Krafträder und Leichtkrafträder): privatisierte, ehemals öffentlich-rechtliche Banken und Sparkassen, andere privatisierte, ehemals öffentlich-rechtliche Einrichtungen Alle anderen Fahrzeuge und Anhänger.
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Kundenanfrage vom 23.11.2023