Teilauszahlung

Besondere Form der kapitalbildenden Lebensversicherung, die statt nur einem Auszahlungstermin zum Vertragsende mehrere Teilauszahlungen während der Vertragslaufzeit vorsieht. Diese können bei vor dem 31.12.2004 abgeschlosenen Verträgen aus steuerlichen Gründen frühestens nach 12 Jahren erfolgen, dann aber in unterschiedlichen Abständen gestaltet sein.

Für seit dem 1.1.2005 abgeschlossene Verträge dürfte durch das zusätzliche Kriterium des Endalters 60 für eine wenigstens zu 50 Prozent steuerfreie Auszahlung des Gewinns die Attraktivität dieses Produkts nachhaltig leiden.

Teilauszahler mit festen Auszahlungsterminen sind nur dann sinnvoll, wenn aus bestimmten Gründen feststeht, dass genau zu diesen Terminen die Teilauszahlung benötigt wird, zum Beispiel zur Zwischentilgung von Krediten.

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Kapitalversicherung

Steuerliche Behandlung (LV)

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