Auch Tierseuchenversicherung genannt.
Spezielle Versicherung zur Abdeckung eines Betriebsunterbrechungsschadens infolge einer seuchenbedingten oder aus Vorsichtsgründen und auf Basis des Tierseuchengesetzes durchgeführten Viehschlachtung. Für den Sachschaden selber kommen die Tierseuchenkassen auf.