Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung

Es ist allgemein üblich, Waren auf dem Landweg, dem Seeweg oder dem Luftweg über eine Transportversicherung abzusichern. Weniger bekannt ist jedoch die Möglichkeit, die Folgen der Sachschäden, die erheblich sein können, über eine Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung abzudecken.

Bedeutung der Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine verhältnismäßig neue Sparte, die sich vorwiegend mit einzelnen Gütern, wie z. B. Reaktoren und Großmaschinen des Anlagenbaus befasst, deren nicht rechtzeitige Anlieferung zu erheblichen Ertragsausfällen führen kann. Dennoch kommt dieser Versicherungsart gerade in Zeiten eines zunehmenden Kostendrucks und der damit verbundenen rückläufigen Lagerhaltung auch eine allgemeine Bedeutung zu. Eine nicht rechtzeitig eintreffende Lieferung infolge eines Transportschadens kann gravierende Produktionsausfälle verursachen, die im Rahmen einer Transport-BU-Versicherung abgedeckt werden können.

Häufig versuchen auch Produktionsbetriebe Kosten, die durch verspätete Lieferungen entstehen können, mit Hilfe hoher Konventionalstrafen (Pönalen) auf den Lieferanten abzuwälzen, die über eine Unterform der Transport-BU-Versicherung (Pönalenversicherung) absicherbar sind. Fast immer werden beide Versicherungsarten zusammen angeboten.

Zielgruppe

Unternehmen des Herstellungs-, Verarbeitungs- und Dienstleistungssektors, die durch ersatzpflichtige Schäden beim Transport von Gütern einen Ertragsausfall erleiden können. Ausgangspunkt der Überlegung, ob der Abschluss einer Transport-BU erforderlich ist, ist die Risikotragung nach Kaufvertrag. Denn Käufer und Verkäufer tragen für unterschiedliche Transportabschnitte das Risiko.

Gegenstand der Deckung

Die T-BU-Versicherung ist ein selbstständiger von der Transportversicherung völlig losgelöster Vertrag. Das zu versichernde Risiko bedarf auch einer eingehenden Analyse. Die Versicherer haben deshalb umfangreiche Fragebogen entwickelt, mit denen versucht wird, möglichst genaue Kenntnisse über das versicherte Interesse zu erlangen, um danach über die Versicherbarkeit bzw. die Einstufung zu entscheiden.

Nach § 1 der Allgemeinen Bedingungen zur Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung "leistet der Versicherer Ersatz für einen Unterbrechungsschaden, der im Geschäftsbetrieb des Versicherten als Folge eines Schadens oder Unfalls beim Transport von ihm verwendeter Waren oder anderer Güter entsteht. Ist beim Versicherer der Betriebsunterbrechungsversicherung nicht zugleich eine Transportversicherung abgeschlossen, so wird für die Zwecke der Betriebsunterbrechungsversicherung das Bestehen einer Transportversicherung in dem gemäß Versicherungsschein festgelegten Umfang unterstellt".

Grundsätzlich handelt es sich bei der Transport-BU-Versicherung um ein "schweres Risiko", das die Versicherer auch nur dann zu übernehmen bereit sind, wenn gleichzeitig eine Transportversicherung abgeschlossen wurde. Das Gleiche trifft für die Pönalenversicherung zu.

Versicherter Unterbrechungsschaden

Nach § 2 der T-BU-Bedingungen liegt ein Unterbrechungsschaden vor, "wenn die Verwendung der versicherten Güter oder Waren infolge eines nach den Bedingungen der Transportversicherung gedeckten Schadens bzw. Unfalls beeinträchtigt oder nicht mehr möglich ist und dem Versicherten insoweit ein betrieblicher Gewinn entgeht oder ihm Kosten zur Last fallen".

Gedeckte Schäden

Der Versicherer ersetzt je nach Deckungsart

  • den Ertragsausfall (Ertragsausfall-Versicherung),
  • die betrieblichen Mehraufwendungen zur Vermeidung oder Minderung eines Ertragsausfalls (Mehrkosten-Versicherung),
  • und/oder die sonstigen speziellen betrieblichen Kosten, die der Versicherte als unmittelbare Folge eines Transportschadens bzw. -unfalls nicht erwirtschaften kann (Sonderkosten-Versicherung).

Versicherungswert/Versicherungssumme

Die für die Summenermittlung maßgeblichen Bedingungen (T-BU) enthalten keine konkreten Angaben zur Summenermittlung. § 3 der T-BU bestimmt, dass "im Rahmen der Ertragsausfall-Versicherung für gewöhnlich - zur Gänze oder in Teilen - der Betriebsgewinn und die laufenden Betriebskosten aus dem Umsatz der Erzeugnisse, Waren oder Dienstleistungen versichert sind. Die laufenden Betriebskosten des Versicherten, die bei Fortführung des normalen Betriebsablaufs erwirtschaftet worden wären, sind dabei grundsätzlich nur insoweit versichert, als ihr Weiteraufwand im Schadenfall rechtlich und wirtschaftlich begründet ist.

Regelmäßig nicht versichert sind demnach Gewinne, die nicht mit dem eigentlichen Fabrikations-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb zusammenhängen, sowie alle nicht laufenden, umsatzabhängigen Kosten, Gebühren, Steuern oder diesen entsprechende Aufwendungen des Betriebes. Mehrkosten und/oder sonstige betriebliche Sonderkosten sind nur bei ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung und näherer Festlegung von Art, Umfang und Höhe solcher Belastungen versichert."

Definitionen

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass der Versicherungswert/die Versicherungssumme wie folgt definiert werden:

  • Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung

Versicherungswert sind der Betriebsgewinn und die fortlaufenden (fixen) bzw. besonders vereinbarten Kosten im Bewertungszeitraum.

  • Mehrkostenversicherung

Versicherungswert sind die betrieblichen Mehraufwendungen zur Vermeidung oder Minderung eines Ertragsausfalls.

  • Transport-Pönale-Versicherung

Der Versicherungswert ist die vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe (Pönale).

Vor Abschluss der Versicherung werden präzise Vereinbarungen über die erforderlichen Versicherungswerte, die Tageshöchstentschädigung und die festzulegende Gesamtversicherungssumme getroffen, die in der Regel im Rahmen einer Taxe festgeschrieben wird. Der Unterbrechungsschaden ist maximal nur bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ersatzpflichtig.

Ausschlüsse

Von der Versicherung ausgeschlossen sind im Wesentlichen

  • die Ausschlüsse der jeweiligen Transportversicherung sowie Unterbrechungsschäden, soweit sie beruhen
  • auf außergewöhnlichen, während der Unterbrechung entstehenden Ereignissen, die nicht im kausalen Zusammenhang mit dem Transportschaden stehen;
  • auf dem Umstand, dass zerstörte oder beschädigte Güter anlässlich der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung geändert, verbessert oder überholt werden;
  • auf Schäden und Verluste wegen Sachen, die zu Beginn der Versicherung in mangelhaftem Zustand waren.

Quellenhinweis:

Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Es handelt sich nur um ein Auszug, weitere Informationen können im „Versicherungs & Finanz Office professional“, nachgelesen werden. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...

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