Ausschlüsse in der Transportversicherung

Aus der Transportversicherung sind in der Regel folgende Gefahren grundsätzlich ausgeschlossen:

  • Krieg, Bürgerkrieg und kriegsähnliche Ereignisse.
  • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
  • Kernenergie
  • Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
  • Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsverzug des Reeders, Charterers oder Betreibers des Schiffes oder sonstige finanzielle Auseinandersetzungen mit den genannten Parteien
  • Verzögerung der Reise
  • Innerer Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter
  • Handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen, außer hierfür wurde eine Abzugsfranchise vereinbart
  • Normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen
  • Fehlende oder nicht ausreichende Verpackung

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