Unfall (Kfz)

Leistungsart der Vollkaskoversicherung. Ein Unfall ist nach Ziffer A.2.3.2 AKB 2008 definiert als ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis.

Ausgeschlossen bleiben:

  • Bremsschäden – z.B. der beim Bremsen geplatzte Reifen.
  • Abnutzungsschäden, Schäden durch falsche Bedienung, Bruchschäden, Schäden durch Materialfehler.

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