Unfall (Kfz)
Leistungsart der Vollkaskoversicherung. Ein Unfall ist nach Ziffer A.2.3.2 AKB 2008 definiert als ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis.
Ausgeschlossen bleiben:
- Bremsschäden – z.B. der beim Bremsen geplatzte Reifen.
- Abnutzungsschäden, Schäden durch falsche Bedienung, Bruchschäden, Schäden durch Materialfehler.