Unfallereignis (Unfallversicherung)
Bedingungsgemäß ist ein Unfall ein plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten einwirkendes Ereignis, durch das er unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Die Plötzlichkeit schließt allmählich eintretende Gesundheitsschädigungen aus. Durch die Bestimmung einer Einwirkung von außen werden organische Schäden und andere, nicht von außen verursachte Erkrankungen ausgeschlossen. Die Einwirkung kann mechanisch, chemisch, thermisch oder elektrisch sein. Die Gesundheitsschädigung muss außerdem unfreiwillig erfolgen. Damit will der Versicherer vermeiden, dass Selbstverstümmelungen zur Zahlungsverpflichtung führen. Folge des Unfallereignisses muss immer eine Gesundheitsschädigung sein.
Nach den AUB werden zusätzlich auch Verrenkungen der Wirbelsäule oder Gelenke sowie Zerrungen und Zerreißen von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln durch eine erhöhte Kraftanstrengung als Unfall angesehen.