Unklarheitenregel
Die sog. Unklarheitenregel besagt, dass der Versicherer, der die Allgemeinen Versicherungsbedingungen einseitig aufgestellt hat, damit zugleich die Verantwortung für deren Beschaffenheit und Inhalt übernimmt. Bei Mehrdeutigkeit der AVB gehen deshalb Unklarheiten zu Lasten des Versicherers mit der Folge, dass die dem Versicherungsnehmer günstigere Deutung der AVB maßgeblich ist.