Unterfahrung - Betriebshaftpflichtversicherung
Unterfahrung ist die Herstellung eines Bauwerks – zum Beispiel eines Tunnels – unter einem bestehenden Bauwerk. Das Risiko liegt bei der Abstützung des darüber liegenden Bauwerks. Häufig verwendeter Einschluss in den Deckungsumfang einer Betriebshaftpflichtversicherung insbesondere bei Betrieben des Baugewerbes und Handwerks.