Unterfangung
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Anbringen von Stützen, Bodenverfestigungen und andere Maßnahmen unterhalb eines Bauwerks, zum Beispiel wenn ein benachbarter Neubau tiefere Fundamente aufweisen soll und dadurch das ursprüngliche Gebäude bedroht ist abzurutschen. Häufig verwendeter Einschluss in den Deckungsumfang einer Betriebshaftpflichtversicherung, insbesondere bei Betrieben des Baugewerbes und Handwerks.
weiterführende Links
Ausschlüsse (Haftpflichtrecht)
Quellenhinweis
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