Veranstaltungssachversicherung - Definition
Die Veranstaltungssachversicherung versichert das eingesetzte Material gegen z.b. Sturm und Diebstahl.
Eine Sonderform kann die Elektronikversicherung für eingesetztes Equipment sein.
Die Veranstaltungssachversicherung versichert das eingesetzte Material gegen z.b. Sturm und Diebstahl.
Eine Sonderform kann die Elektronikversicherung für eingesetztes Equipment sein.