Versicherungsfreie Personen (Gesetzliche Rentenversicherung)
In der gesetzliche Rentenversicherung (GRV) sind versicherungsfrei:
- Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit oder auf Probe, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst.
- Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, deren Verbänden einschließlich der Spitzenverbände oder ihrer Arbeitsgemeinschaften, wenn sie eine der gesetzlichen Rente vergleichbare und gesicherte Versorgung haben.
- Satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften, wenn sie eine der gesetzlichen Rente vergleichbare und gesicherte Versorgung haben.
- Geringfügig Beschäftigte.
- Studenten während eines Praktikums, das nicht mit mehr als 400 EUR im Monat bezahlt wird.
- Rentner, Pensionäre sowie bis zum Alter 65 nicht gesetzlich versicherte Personen.
Bestimmte Personen können auf Antrag versicherungsfrei werden:
- Selbstständige und Angestellte, die in bestimmten berufsständischen Versorgungswerken Mitglied sind.
- Lehrer und Erzieher an Privatschulen mit beamtenähnlicher Versorgung.
- Nichtdeutsche Besatzungsmitglieder deutscher Schiffe, die sich gewöhnlich nicht in Deutschland aufhalten.
- Bestimmte selbstständige Handwerker, die mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben.
- An sich versicherungspflichtige Selbstständige (Scheinselbstständige) während der ersten drei Jahre der Existenzgründung.
- Ältere ab 58 Jahre, die nach einer zuvor ausgeübten selbstständigen Tätigkeit versicherungspflichtig werden.