Versicherungsfreie Personen (Gesetzliche Krankenversicherung)
In der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind folgende Personenkreise versicherungsfrei und können sich nur in Einzelfällen freiwillig versichern:
- Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Selbstständige mit Ausnahme der Scheinselbstständigen, Künstler und Landwirte
- Freiberufler
- Beamte, auch pensionierte Beamte, sowie Geistliche und Lehrer, die beamtenrechtlichen Vorschriften unterliegen
- Öffentliche Bedienstete mit Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge
- Studenten, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind
- Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, wenn sie in den letzten fünf Jahren vorher nicht Mitglied der GKV waren und mindestens die Hälfte dieser Zeit auch nicht versicherungspflichtig waren
- Kurzfristig geringfügig Beschäftigte