Versicherungspflicht (Versicherungsvertrag)
Der Abschluss eines Versicherungsvertrages kann verpflichtend sein. So gibt es gesetzliche Grundlagen für die Versicherungspflicht der Kraftfahrzeughalter, Tierhalter und Tierhüter, Jäger, Luftverkehrsunternehmen, Betreiber von umweltgefährdenden Anlagen oder von Atomanlagen sowie Arzneimittelhersteller. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer müssen sich gegen Vermögensschäden pflichtweise versichern.
Versicherungen können auch auf vertraglicher Grundlage verpflichtend sein, zum Beispiel Feuer- und andere Sachversicherungen bei finanzierten Gebäuden, Betrieben oder Kraftfahrzeugen; Pächter und Mieter für die gepachteten oder gemieteten Sachen. Frachtführer und andere Beteiligte beim Transport von Waren vereinbaren vertraglich den Abschluss von Transportversicherungen.