Vor- u Nachteile versicherungsförmiger Durchführungswege (bAV)

Für Arbeitgeber

Vorteile

  • Ein großer Vorteil ist der minimale Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung, da die Verwaltung der Verträge, die Auszahlung der Leistungen direkt von einem externen Versorgungsträger übernommen wird.
  • Die finanzielle Belastung ist kalkulierbar, da bei den versicherungsförmigen Durchführungswegen in der Regel die Höhe und auch die Zahlungsdauer der Beiträge von Vertragsbeginn an festgelegt werden.
  • Qualifizierte Mitarbeiter können an das Unternehmen gebunden werden.
  • Durch den Abschluss von Kollektivrahmenverträgen können günstigere Konditionen gegenüber dem Privatversicherungsgeschäft geboten werden.
  • Die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwanlung kann gewährleistet werden.
  • Die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Portabilität von Versorgungszusagen kann erfüllt werden.
  • Der Arbeitgeber bedient sich einer steuer- und sozialabgabenbegünstigten Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung, da er die Beiträge als Betriebsausgaben absetzen kann und keine Sozialversicherungsbeiträge auf die geförderten Beiträge zu zahlen hat, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
  • Kein betriebsfremdes Risiko durch die strengen Anlagevorschriften und die Überwachung der BaFin kann der Arbeitgeber die Risiken auf die Versorgungsträger abwälzen.
  • Bei der Pensionskasse und der Direktversicherung besteht grundsätzlich keine Insolvenzsicherungspflicht.
  • Grundsätzlich kein Bilanzausweis
  • Der Pensionsfonds bietet als einziger externer Durchführungsweg eine lohnsteuerfreie und betriebsausgabenwirksame Auslagerung von bestehenden Versorgungszusagen.

Nachteile

  • Beim Pensionsfonds Insolvenzsicherungspflicht und damit Beitragspflicht zum PSVaG.
  • Bei älteren Arbeitnehmern können durch die steuerlichen Fördergrenzen nur geringe Beitragshöhen eingezahlt werden, so dass daraus auch nur begrenzte Rentenanwartschaften aufgebaut werden.

Für Arbeitnehmer

Vorteile

  • Der Arbeitnehmer baut sich eine zusätzliche Altersversorgung auf, die eine bestehende Versorgungslücke weiter schließen kann.
  • Keine bzw. geringe Steuerlast in der Anwartschaftsphase durch die Fördermöglichkeiten der §§ 3 Nr. 63, 40 b, 10a EStG.
  • Ersparnis von Sozialabgaben in der Anwartschaftsphase
  • Private Weiterführung des Vertrages nach dem Ausscheiden möglich.
  • Weiterführung des Vertrages nach dem Ausscheiden durch einen neuen Arbeitgeber möglich.
  • Bei Arbeitsplatzwechsel bleiben die Ansprüche erhalten.

Nachteile

  • Die Beitragshöhe ist begrenzt, in Abhängigkeit der Förderung in der Anwartschaftsphase.
  • In Abhängigkeit von der Förderung in der Anwartschaftsphase sind die Renten in der Regel voll steuer-, kranken- und pflegeversicherungspflichtig.
  • Beim Pensionsfonds sind nur Rentenleistungen oder maximal eine 30 %-ige Kapitalauszahlung möglich.

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