Vorsatz (Haftpflichtrecht)
Form des Verschuldens. Vorsätzlich handelt, wer bewusst oder gewollt einen Schaden herbeiführt. Unterschieden wird nach absolutem und bedingtem Vorsatz. Beim bedingten Vorsatz ist der Schaden zwar nicht die direkte Absicht des Schadenverursachers, aber er nimmt den Schaden billigend in Kauf.
Ein Bauunternehmer unterlässt aus Kostengründen die notwendige Abstützung eines nicht mehr tragfähigen Brückenteils und nimmt billigend in Kauf, dass dieser einstürzt und darunter herfahrende Fahrzeuge beschädigt.