Wegeunfall (Gesetzliche Unfallversicherung)
Unfall, den eine versicherte Person auf dem direkten Weg von oder zur Arbeitsstätte erleidet. Der Weg und das verwendete Transportmittel kann frei gewählt werden. Kein Versicherungsschutz besteht aber, wenn der Weg für private Erledigungen unterbrochen oder geändert wird. Hierzu gibt es eine Vielzahl an Urteilen.