Wiederbeschaffung (Kfz)
Versicherte Leistung in der Vollkasko- und der Teilkasko-Versicherung. Der Versicherer ersetzt Schäden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Schadenstag, also den Kaufpreis für ein gleichwertiges, gebrauchtes Fahrzeug.
Teilweise wird von den Kfz-Versicherern innerhalb der ersten Monate der Versicherung ein Neuwertersatz für ein entwendetes oder nicht mehr reparierbares Fahrzeug geleistet.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung wird die Wiederbeschaffung des zerstörten oder abhanden gekommenen Fahrzeugs des Anspruchstellers nach den gleichen Grundsätzen übernommen.