Zahnärztliche Behandlung (Gesetzliche Krankenversicherung)
Leistungsart der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Die GKV übernimmt die Tätigkeit des Zahnarztes zur Behandlung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen, bei Unfällen sowie zur Vorsorge und Verhütung. Die Behandlung muss nach medizinischen Erkenntnissen notwendig und ausreichend sein. Beispielsweise werden Zahnfüllungen nur mit dem preiswertesten, medizinisch vertretbaren Material übernommen.
Nicht zur zahnärztlichen Behandlung gehören der Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlung.