Zahnärztliche Leistungen (Private Krankenversicherung)
Leistungsart der privaten Krankenversicherung (PKV). Sie umfasst allgemeine, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen, Parodontosebehandlung, Füllungen, Zahnextraktion, Bestrahlungen u. a. Die Kosten werden meistens vollständig, manchmal auch nur teilweise (70 bis 100 Prozent) erstattet.
Weiterhin gehört zu den zahnärztlichen Leistungen der Zahnersatz. Ebenfalls erstattet werden kieferorthopädische Maßnahmen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische sowie implantologische Leistungen. Dazu kommen Materialien und zahntechnische Laborleistungen. Die Leistungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie werden meistens nicht vollständig erstattet (z. B. 80 Prozent).