Zeitwert - Versicherungswert
Der Zeitwert ist ein Versicherungswert, der Alter und Abnutzung einer Sache mit einem Abschlag vom Neuwert berücksichtigt.
Der Zeitwert kommt als Versicherungswert beispielsweise in folgenden Versicherungszweigen in Frage:
- Hausrat, wenn die Sachen einen Wert von weniger als 50 Prozent des Neuwertes aufweisen (§ 4 Abs. 1 VHB 74), in neueren VHB ist statt dessen nur noch von Sachen die Rede, die nicht mehr für ihren Zweck gebraucht werden und dann zum gemeinen Wert versichert gelten.
- Sachversicherung auf Basis von Einzelbedingungen (z.B. § 5 Abs. 1b AFB 87), auch hier wie bei den VHB 74 nur für Gebäude oder Sachen mit geringem Restwert.
- Elektronikversicherung, wenn eine Wiederherstellung zerstörter Sachen unterbleibt (§ 9 Abs. 4 ABE 1997).
Der Zeitwert ist Gegenstand von § 10 Nr. 1 c) VGB 2010 (1914) und kann in der Wohngebäudeversicherung vereinbart werden. Er ergibt sich aus dem Neuwert des Gebäudes abzüglich der Wertminderung insbesondere durch Alter und Abnutzung (Verschleiß).