Zertifizierung - Altersvorsorgeverträge
Nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz sind Altersvorsorgeverträge unter folgenden Voraussetzungen zertifzierungsfähig:
- Leistung frühestens ab Alter 60.
- Grundsätzlich lebenslängliche Verrentung der Leistung.
- Garantie, dass zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beträge verfügbar sind.
- Der Alterssparer erbringt laufend eigene Beiträge.
- Verteilung der Abschlusskosten über mindestens zehn Jahre (ab 2005: fünf Jahre).
- Jährliche Vertragsinformation des Anbieters zur Verwendung der eingezahlten Beiträge, das bisher gebildete Kapital, einbehaltene Abschlusskosten sowie Verwaltungskosten und die Berücksichtigung ethischer, sozialer oder ökologischer Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beträge.
- Anspruch auf Übertragung auf einen anderen Anbieter.
- Ausschluss der Abtretung oder sonstiger Übereignung an Dritte.
Ab 2005 werden mit dem Alterseinkünftegesetz einige Veränderungen eingeführt. Die Zahl der Voraussetzungen wird reduziert, weitere Änderungen sind:
- Es ist kein jährlicher Zulagenantrag mehr notwendig, der bisher eine hohe Hürde dargestellt hat.
- Neben der Verrentung dürfen bis zu 30 statt bisher 20 Prozent des erreichten Kapitals einmalig ausgezahlt werden.
- Einführung Unisextarife ab 2006.
- Erweiterte Informationspflichten der Anbieter auch zu Struktur und Risikopotenzial der Geldanlage.
Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz