Zustandsstörerhaftung - kontaminiertes Grundstück
Die Zustandsstörerhaftung beschreibt die Haftung des Eigentümers oder Besitzers eines kontaminierten Grundstücks. Diese Haftung ist ebenso wie die Handlungsstörerhaftung öffentlich-rechtlicher Natur und richtet sich vorrangig nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz. Anknüpfungspunkt ist die Sachherrschaft über die kontaminierte Sache und damit die Möglichkeit, hierauf einwirken zu können. Soweit es Verunreinigungen des eigenen Grundstücks betrifft, kann eine Bodenkaskoversicherung in bestimmtem Umfang Deckung gewähren.