Strukturvertrieb scheitert vor Kammergericht: Poolvertrag allein begründet keinen Wettbewerbsverstoß

Strukturvertrieb scheitert vor dem Kammergericht Berlin: Selbst der Abschluss einer Poolvereinbarung darf einem wechselwilligen Vermittler nicht untersagt werden. Das Urteil stärkt Vermittler.

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