Beratung gegen Honorar
Für Verbraucher wäre es grundsätzlich vorteilhafter, wenn die Bedarfsklärung, wie beim Anwalt, gegen Honorar bezahlt würde. Danach kann der Ratsuchende immer noch überlegen, was er wo einkauft. Finanzdienstleister, die diesen Weg als "Fachwissensverkauf gegen Honorar" bieten, erleben höherwertige Akzeptanz, so die Aussagen meiner Softwareanwender.
Frank L. Braun
Zum Artikel: Honorar statt Courtage
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