Leserbrief vom 10.02.2012

Beratung gegen Honorar

Für Verbraucher wäre es grundsätzlich vorteilhafter, wenn die Bedarfsklärung, wie beim Anwalt, gegen Honorar bezahlt würde. Danach kann der Ratsuchende immer noch überlegen, was er wo einkauft. Finanzdienstleister, die diesen Weg als "Fachwissensverkauf gegen Honorar" bieten, erleben höherwertige Akzeptanz, so die Aussagen meiner Softwareanwender.

Frank L. Braun

Zum Artikel: Honorar statt Courtage

Die Redaktion liest alle Briefe sorgfältig und beachtet sie, auch wenn nicht jeder einzelne beantwortet wird. Anonym verfasste Texte können nicht berücksichtigt werden. Veröffentlicht werden nur Beiträge, die auf den jeweiligen Artikel und sein Thema seriös und sachbezogen eingehen. Die Redaktion behält sich vor, vor Lesermeinungen zu kürzen oder zu modifizieren. Für veröffentlichte Meinungsbeiträge gewährt der Leser dvb-aktuell das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, diese Aussagen ganz oder teilweise zu nutzen, zu veröffentlichen, zu bearbeiten und zu verbreiten. Der veröffentlichte Leserbrief gibt ausschließlich die persönliche Auffassung des Verfassers wieder.