Ab Januar 2009 mehr Wahlmöglichkeiten im Krankheitsfall
Selbstständige profitieren von flexiblem Krankengeldwahltarif
Mehr als 30.000 freiwilligen Mitgliedern der AOK Baden-Württemberg stehen ab 1.
Januar 2009 neue Wahltarife zur finanziellen Absicherung im Krankheitsfall zur
Verfügung. Dies hat der Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg heute (14.
Oktober 2008) beschlossen. Damit ist die AOK Baden-Württemberg bundesweit eine
der ersten Krankenkassen, die den vom Gesetzgeber ab 2009 geforderten
Krankengeld-Wahltarif umsetzt. Das Angebot richtet sich insbesondere an alle,
die als hauptberuflich Selbstständige bei der AOK versichert sind. "Viele
Unternehmer tragen ein großes finanzielles Risiko, wenn sie erkranken. Daher war
uns die schnelle Umsetzung der neuen Wahltarife ein großes Anliegen. Dadurch
schaffen wir Sicherheit für die betroffenen Personen", sagt Dr. Rolf Hoberg,
Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg.
Mit Beginn des Jahres 2009
entfallen nach der Gesundheitsreform die bisherigen Regelungen des Krankengeldes
für Selbstständige, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.
Hoberg: "Damit dieser Personenkreis sich weiterhin vor finanziellen Risiken
durch Erkrankung schützen kann, bieten wir nun attraktive Wahltarife an." Das
Angebot ermögliche eine flexible Tarifgestaltung. "Bei uns kann der
hauptberuflich Selbstständige die Höhe seines Krankengeldes selbst bestimmen. Er
hat dabei die Wahl, bis zu 200 Euro Krankengeld pro Tag zu erhalten. Nach dieser
Entscheidung richtet sich dann die Prämie, die im Vergleich zu anderen
Mitbewerbern grundsätzlich sehr günstig ausfällt", sagt Hoberg. Flexibel wählbar
ist auch der Beginn der Krankengeldzahlung, entweder ab dem 15. oder 43. Tag der
Arbeitsunfähigkeit.
Selbstständige, die bisher schon mit Anspruch auf
Krankengeld versichert waren, können den Tarif altersunabhängig (längstens bis
zur Vollendung des 65. Lebensjahres) wählen. Allen anderen Personen ist die
Teilnahme bis zum 45. Lebensjahr möglich. Neben den Selbstständigen sind auch
versicherte Künstler und Publizisten sowie unständig oder kurzzeitig
Beschäftigte von den Neuerungen zum Jahreswechsel umfasst. "Diese beiden
Gruppen, derzeit sind es bei der AOK ca. 10.000, können ab Januar ebenfalls neue
Wahltarife wählen. Auch für diese Personen halten wir neue interessante Tarife
bereit", sagt Hoberg. Die Prämie von unständig Beschäftigten beträgt 3,7 Prozent
der Einnahmen, für Künstler und Publizisten sind es lediglich 0,6 Prozent.
Informationen zu den neuen Krankengeldtarifen gibt es in jedem der 300
AOK-KundenCenter in Baden Württemberg oder im Internet unter www.aok-bw.de/wahltarife
Herr Sascha Kirmeß
Tel.: 0711 2593-166
E-Mail: sascha.kirmess@bw.aok.de
AOK Baden-Württemberg
Heilbronner Str. 184
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www.aok.de/bw
Die AOK Baden-Württemberg versichert 3,7 Millionen Menschen und zahlt fast 9,8 Milliarden Euro pro Jahr an Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung.