Arbeitnehmer kann Arbeitgeber nicht zur vorzeitigen Auszahlung "seiner" bAV zwingen
Das Betriebsrentengesetz schützt die Anwartschaften von Arbeitnehmern nach deren Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis: Direktversicherungen und Pensionskassenversorgungen können nicht mehr gekündigt werden - weder vom Arbeitnehmer noch vom Treuhände ...