Arbeitnehmer kann Arbeitgeber nicht zur vorzeitigen Auszahlung "seiner" bAV zwingen

Das Betriebsrentengesetz schützt die Anwartschaften von Arbeitnehmern nach deren Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis: Direktversicherungen und Pensionskassenversorgungen können nicht mehr gekündigt werden - weder vom Arbeitnehmer noch vom Treuhände ...

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