BU-Verträge: Vorvertragliche Anzeigepflicht, Krankenakte und Co.
Im Leistungsfall ist entscheidend, was bei der Antragstellung angegeben wurde. Deshalb gilt: Wer sich am Anfang viel Zeit nimmt, wird im Leistungsfall weniger Probleme haben. Aber was ist mit bestehenden BU-Verträgen?