BUZ-Verweisungsberuf: Fiktive Fortschreibung des Ursprungsgehalts zulässig
Nimmt der Bezieher einer BUZ-Rente Jahre nach dem Versicherungsfall eine neue Tätigkeit auf, dann muss bei einer konkreten Verweisung das über den Zeitraum fortgeschriebene Ursprungsgehalt berücksichtigt werden.