BUZ-Verweisungsberuf: Fiktive Fortschreibung des Ursprungsgehalts zulässig

Nimmt der Bezieher einer BUZ-Rente Jahre nach dem Versicherungsfall eine neue Tätigkeit auf, dann muss bei einer konkreten Verweisung das über den Zeitraum fortgeschriebene Ursprungsgehalt berücksichtigt werden.

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