Brandschaden durch Fehlbedienung eines Saunaschalters
Kaum ist das Weihnachtsfest vorbei, wird der Weihnachtsschmuck wieder verstaut. Dass man dabei besonders darauf achten muss, wo und wie dies geschieht, zeigt ein Urteil des Landgerichts München II (LG München II, 08.05.2014 - 10 O 4590/13).