Entwarnung bei Kombination von Unterstützungskasse und Pensionszusage
In den vergangenen Wochen wurde die Zulässigkeit von Pensionsrückstellungen bei gleichzeitiger Mitgliedschaft des Arbeitgebers in einer externen Versorgungseinrichtung wieder vermehrt diskutiert. Grund hierfür sind vermutlich die aktuellen Erlasse des BMF vom 26.01.2010 sowie des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 10.03.2010. Verschiedene Veröffentlichungen kommen danach zum Ergebnis, dass die Bildung von Pensionsrückstellungen gem. § 6a EStG ausgeschlossen ist, wenn der Arbeitgeber gleichzeitig Mitglied einer Unterstützungskasse ist.
Dieses Ergebnis lässt sich nach Überzeugung des bAV-Beratungshauses und gerichtlich zugelassenen Rentenberaters febs Consulting GmbH weder aus den Erlassen noch aus den zu Grunde liegenden Urteilen ableiten. "Es ging in allen Fällen um Unternehmen, die zusätzlich zu Ihren Umlagezahlungen an externe Versorgungsträger noch Pensionsrückstellungen steuerlich geltend machen wollten", erläutert febs-Chef Manfred Baier. Mit der Auslagerung von GGF-Pensionszusagen auf rückgedeckte Unterstützungskassen sei dies nicht vergleichbar.
Pensionszusagen werden von einer rückgedeckten U-Kasse nur gegen Zahlung hoher laufender oder einmaliger Beiträge übernommen. Deshalb muss eine Pensionsrückstellung selbst dann steuerlich anerkannt werden, wenn der Arbeitgeber bei Rentenbeginn eine vollständige Auslagerung auf eine U-Kasse gegen Zahlung eines Einmalbeitrages plane oder wenn nur der Future Service über eine U-Kasse finanziert werden soll.
"Wir hoffen, dass das für Sommer 2010 geplante BMF-Schreiben endlich Klarheit schafft", ergänzt febs-Chef Andreas Buttler. Klarheit schaffen auch die febs-Seminare zur GGF-Versorgung. Am 16.06.2010 bietet febs aus aktuellem Anlass das Zusatzseminar „Aktuelle Entwicklungen in der GGF-Versorgung“. Infos und Anmeldung unter http://www.febs-consulting.de/seminare.
Herr Manfred Baier
Geschäftsführer
Tel.: 089/890 42 86-20
Fax:
E-Mail: manfred.baier@febs-consulting.de
Herr Andreas Buttler
Geschäftsführer
Tel.: 089/890 42 86-10
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E-Mail: andreas.buttler@febs-consulting.de
febs Consulting GmbH
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