Anzeige
26.09.2006 - dvb-Presseservice

Europaabgeordneter Thomas Mann zum Informationsgespräch bei SOKA-BAU

Der Europaabgeordnete Thomas Mann (CDU) informierte sich am 18. September 2006 bei SOKA-BAU (Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG) über die überbetriebliche Altersversorgung der Deutschen Bauwirtschaft. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die seitens der EU-Kommission vorgeschlagene Portabilitätsrichtlinie für Betriebsrenten.

Mann, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments, erklärte: "Wenn die Neuregelung der EU-Portabilitätsrichtlinie in Kraft treten sollte, wird dies zu erheblichen Kostensteigerungen für die Unternehmen führen. Damit wäre der Fortbestand des Betriebsrentensystems in Deutschland massiv gefährdet."

Besonders schwerwiegend sei der Vorschlag zur Anpassung von Betriebsrentenanwartschaften ausgeschiedener Arbeitnehmer. Allein diese Regelung würde die Kosten der Unternehmen für betriebliche Altersvorsorge um bis zu 30 Prozent erhöhen. Auch die Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen von fünf auf zwei Jahre sei mit einer weiteren Verteuerung der betrieblichen Altersvorsorge verbunden und entwerte sie darüber hinaus als Instrument der Mitarbeiterbindung.

EU-Portabilitätsrichtlinie für Rentenbeihilfe nicht praktikabel Auch für die überbetriebliche Altersversorgung der Bauwirtschaft, die Rentenbeihilfe von SOKA-BAU, ist die seitens der EU-Kommission beabsichtigte Portabilitätsregelung nicht praktikabel. Dazu sagte Karl-Heinz Sahl, Vorstandsmitglied bei SOKA-BAU: "Bei der Rentenbeihilfe wird den Arbeitnehmern – anders als bei der Tariflichen Zusatzrente – nicht individuell ein Deckungskapital zugeordnet, sondern sie wird über kollektive Durchschnittsbeiträge finanziert".

Sahl sieht deshalb in der geplanten Neuregelung eine erhebliche Gefahr für das seit rund 50 Jahren bestehende überbetriebliche Betriebsrentensystem der deutschen Bauwirtschaft. "Im westdeutschen Baugewerbe haben wir mit der Zusatzversorgungsregelung eine branchenweite Portabilität sichergestellt. Die Anzahl der grenzüberschreitenden Bauarbeitnehmer, die davon Gebrauch machen könnten, schätzen wir als äußerst gering ein. Aus diesen Gründen sollte – entsprechend der deutschen Regelung ¬– eine Tarifdisposivität in den Richtlinienvorschlag aufgenommen werden."



Herr Michael Delmhorst
Tel.: (06 11) 7 07-21 00
Fax: (06 11) 7 07-45 87
E-Mail: MDelmhorst@soka-bau.de

SOKA-BAU
Wettinerstraße 7
65189 Wiesbaden
Deutschland
http://www.soka-bau.de

SOKA-BAU ist der gemeinsame Name für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG. Beide sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. und Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.